Gesundheit

Ansammlungsverbot zur Pandemie-Drosselung gerechtfertigt

Oberverwaltungsgericht urteilt


Symbolbild für Justiz (Quelle: Pixabay)
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(Quelle: Pixabay)
GDN - Durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde am 23. März 2020 durch Beschluss der Eilantrag eines Bürgers aus Potsdam auf Aussetzung des Sofortvollzuges des dortigen Corona-Pandemie-bedingten Ansammlungsverbots abgewiesen.
Unter dem Aktenzeichen 11 S 12.20 wurde insoweit instanzgerichtlich bestätigt, dass der durch das betreffende Ansammlungsverbot bewirkte Grundrechtseingriff in die Versammlungsfreiheit bzw. die allgemeine Handlungsfreiheit durch das Infektionsschutzgesetz ausreichend gedeckt ist. Ferner wurden diese Grundrechtseingriffe als verhältnismäßig und zumutbar bewertet. Dabei wurde durch das besagte Instanzgericht auch maßgeblich auf die Einschätzung der WHO abgestellt, nach der die aktuelle Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie zu qualifizieren ist.
Damit wurde die juristische Konstruktion für tragfähig erachtet, welche zur Bewältigung der Corona-Krise durch die Sicherheitsbehörden auf der Grundlage von Generalklauseln des Infektionsschutzgesetzes entwickelt wurde. Diese Rechtsfigur ist unter Fachleuten umstritten. Deswegen wird aktuell das Infektionsschutzgesetzt so modifiziert, dass nach diesem Ansammlungsverbote und auch Ausgehsperren ausdrücklich zulässig sein sollen. Eventuelle verfassungsrechtliche Grenzen für ein solches Unterfangen werden ggf. noch zu klären sein.

Weiterführende Infos hierzu sind abrufbar unter:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eilantrag-eines-buergers-gegen-coronavirus-verordnung-brandenburg-erfolglos
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